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Ratgeber

Mandanten-Leads kaufen: 7 Warnzeichen für unseriöse Anbieter.

Neumandanten · 11. Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Min.

„Leads kaufen“ hat unter Anwälten einen schlechten Ruf — und der ist verdient. Der Markt für Mandantenanfragen ist voll von Anbietern, die dieselbe Anfrage mehrfach verkaufen, Exklusivität nur versprechen oder Kanzleien in Abo-Modelle ohne Gegenleistung binden. Diese sieben Warnzeichen erkennen Sie vor der Unterschrift.

1. Die Anfrage geht an mehrere Kanzleien gleichzeitig

Das Standardmodell vieler Portale: Eine Anfrage wird an drei bis fünf Kanzleien verkauft. Wer zuerst anruft, gewinnt — alle anderen haben bezahlt und telefonieren einem vergebenen Mandat hinterher. Fragen Sie explizit: „Erhält diese Anfrage außer mir noch jemand?“ Und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

2. „Exklusiv“ nur im Prospekt

Manche Anbieter nennen Anfragen „exklusiv“, verkaufen aber Varianten derselben Anfrage weiter oder recyceln Altkontakte aus früheren Kampagnen. Verlangen Sie die schriftliche Zusage, dass jede Anfrage ausschließlich an Sie geht — und lassen Sie sich zeigen, aus welcher Kampagne sie stammt.

3. Vorkasse und lange Laufzeiten

Setup-Pauschalen im vierstelligen Bereich plus zwölf Monate Mindestlaufzeit — bevor die erste Anfrage existiert: Bei diesem Modell trägt die Kanzlei das komplette Risiko. Seriöse Anbieter binden ihre Vergütung an die Leistung, nicht an die Unterschrift.

4. Intransparentes Werbebudget

Wenn der Anbieter „alles inklusive“ abrechnet, sehen Sie nie, welcher Teil Ihres Geldes tatsächlich in Werbung fließt und welcher in die Marge. Sauber ist: Werbebudget läuft über Ihr eigenes Google-/Meta-Konto, transparent einsehbar — die Dienstleistung wird separat vergütet.

5. Keine Aussage zur Herkunft der Anfragen

Stammen die Anfragen aus aktuellen Anzeigen für Ihre Kanzlei — oder aus alten Formulareinträgen, Gewinnspielen und zugekauften Adresslisten? Wer die Herkunft nicht offenlegt, hat meist einen Grund. Lassen Sie sich Kampagne und Zielseite zeigen.

6. Berufsrechtliche Grauzone bei der Vergütung

Anwälte dürfen keine Provision für die Vermittlung einzelner Mandate zahlen (§ 49b Abs. 3 BRAO). Seriöse Modelle vergüten deshalb die Werbedienstleistung — etwa pro qualifizierter Anfrage, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat wird. Anbieter, die „pro gewonnenem Mandat“ abrechnen oder ihre Vertragskonstruktion nicht erklären können, bringen Sie in eine Grauzone, die im Zweifel Sie verantworten.

7. Keine Vorqualifizierung

Rohe Kontaktdaten sind keine Mandantenanfragen. Ohne Filterfragen (Rechtsgebiet, Anliegen, Region, Erreichbarkeit) bezahlen Sie für Neugierige, Falscheinträge und Anliegen außerhalb Ihres Fachgebiets — und Ihre Mitarbeiter bezahlen mit Arbeitszeit. Fragen Sie: „Welche Fragen beantwortet der Interessent, bevor ich ihn sehe?“

Die Kurz-Checkliste für das Anbietergespräch: Exklusivität schriftlich? Vergütung an Leistung gebunden? Werbebudget transparent? Herkunft der Anfragen belegt? Vertragsmodell § 49b-konform erklärbar? Vorqualifizierung vorhanden? — Nur wenn alles mit Ja beantwortet ist: unterschreiben.

So arbeiten wir

Neumandanten generiert Anfragen exklusiv für Ihre Kanzlei — kein Weiterverkauf, erfolgsbasiert pro qualifizierter Anfrage, mit transparentem Werbebudget direkt an Google & Meta. Prüfen Sie uns gern gegen die Checkliste oben.

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